Die eIDAS-Verordnung, oder Verordnung (EU) Nr. 910/2014, legt die Grundlagen für die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen innerhalb der Europäischen Union fest. Ihr Ziel ist es, ein System zu schaffen, in dem elektronische Signaturen in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt und akzeptiert werden.
Vor eIDAS waren die Regeln für elektronische Signaturen fragmentiert, da jedes Land seine eigenen Regeln und Standards hatte. Die 2014 verabschiedete und 2016 angewandte eIDAS-Verordnung hat einen harmonisierten Rechtsrahmen geschaffen für:
Elektronische Identifizierung (eID): Sichere Online-Authentifizierung von Personen.
Elektronische Signaturen: Gewährleistung der Integrität und Authentizität elektronisch unterzeichneter Dokumente in der gesamten EU.
Vertrauensdienste: Einschließlich elektronischer Siegel, Zeitstempel und registrierter elektronischer Zustelldienste zur Unterstützung sicherer Online-Transaktionen.
Die eIDAS-Verordnung erkennt an, dass nicht alle elektronischen Signaturen gleichwertig sind. Je nach erforderlichem Sicherheitsniveau und rechtlichem Gewicht definiert eIDAS drei verschiedene Signaturarten:
Einfache elektronische Signatur (EES) | Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) | Qualifizierte elektronische Signatur (QES) |
Die breiteste Kategorie. Jegliche elektronische Daten, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden sind und vom Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet werden. | Muss eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft sein, in der Lage sein, den Unterzeichner zu identifizieren, und mit den unterzeichneten Daten so verknüpft sein, dass jede nachträgliche Änderung erkennbar ist. | Bietet die gleichen Garantien wie die FES, beruht jedoch auf einem qualifizierten Zertifikat eines Vertrauensdienstanbieters. |
Verknüpft Daten mit einem Unterzeichner, bietet jedoch keine Garantie hinsichtlich der Identität des Unterzeichners. | Kann mit der Identität des Unterzeichners verknüpft werden. | Stellt die stärkste Verbindung zwischen der Signatur und dem Unterzeichner sicher, ähnlich einer handschriftlichen Unterschrift mit Notarstempel. |
Keine Verpflichtung hinsichtlich der Datenintegrität. | Datenintegrität ist gewährleistet. | Datenintegrität ist gewährleistet. |
Szenarien mit geringem Risiko. | Szenarien mit mittlerem Risiko. | Szenarien mit hohem Risiko. |
Anwendung von eIDAS in Frankreich
Es gibt spezifische französische nationale Gesetze und Vorschriften, die den eIDAS-Rahmen ergänzen und umsetzen:
Alle elektronischen Transaktionen auf dem französischen Markt, unabhängig von ihrer Größe oder Art, unterliegen der eIDAS-Verordnung.
Französische nationale Gesetze, wie das Gesetz über digitales Vertrauen (LCN) und Dekret Nr. 2016-1321, enthalten zusätzliche Spezifikationen und Anforderungen für die Umsetzung von eIDAS in Frankreich.
Die ANSSI ist für die Durchsetzung dieser Verordnung zuständig und erfüllt mehrere Schlüsselfunktionen: Sie verleiht und entzieht den qualifizierten Status an Vertrauensdienstanbieter, gewährleistet die Sicherheit elektronischer Identifizierungsmittel und fördert die Einführung von eIDAS.
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